I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben zwei am 10. Juni 1993 geborene Kinder.
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Am 11. Januar 1994 beantragten die Kläger für die Errichtung eines Anbaus mit Doppelgarage eine Baugenehmigung, die dem Kläger am 19. April 1994 im sog. vereinfachten Verfahren nach § 65 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (BauORP) erteilt wurde.
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