Die Beteiligten streiten um den Zeitpunkt der Berücksichtigung einer Gewinnerhöhung infolge der Rückgängigmachung einer erhöhten Absetzung für Wirtschaftsgüter (WG), die dem Umweltschutz dienen gemäß § 7d Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin (Klin.) ist Organträgerin. Im Streitjahr bestand ein steuerlich anerkanntes Organschaftsverhältnis.
Die Körperschaftsteuer(KSt)-Erklärung für 1985 ging am 11. Dezember 1986 beim Finanzamt (FA) ein.
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