BFH - Beschluss vom 12.07.2017
VI R 42/15
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5;
Fundstellen:
BFHE 258, 439
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5362/12

Maßstab für die Berechnung der Kosten einer Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

BFH, Beschluss vom 12.07.2017 - Aktenzeichen VI R 42/15

DRsp Nr. 2017/13259

Maßstab für die Berechnung der Kosten einer Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm–Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. September 2014 5 K 5362/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5;

Gründe

I.