LAG Schleswig-Holstein, vom 15.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 38/17
ArbG Neumünster, vom 26.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1293 a/14
Materielle Rechtskraft eines klageabweisenden ArbeitsgerichtsurteilsErneute Klage bei nicht eindeutiger Entscheidungsformel im UrteilAuskunftsanspruch und Nachweis über anderweitige Einkünfte während der Karenzzeit eines WettbewerbsverbotsZumutbarkeit der Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung zur Erfüllung des Auskunftsanspruches über erzielte EinkünfteBerücksichtigung anderweitigen Verdienstes während der Karenzzeit erst zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
BAG, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen 10 AZR 340/18
DRsp Nr. 2019/7665
Materielle Rechtskraft eines klageabweisenden ArbeitsgerichtsurteilsErneute Klage bei nicht eindeutiger Entscheidungsformel im UrteilAuskunftsanspruch und Nachweis über anderweitige Einkünfte während der Karenzzeit eines WettbewerbsverbotsZumutbarkeit der Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung zur Erfüllung des Auskunftsanspruches über erzielte EinkünfteBerücksichtigung anderweitigen Verdienstes während der Karenzzeit erst zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
1. Für die Anrechnung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft während der Karenzzeit erzielten Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB ist maßgeblich, ob der Gewinn innerhalb des Karenzzeitraums realisiert wird. Davon ist auszugehen, wenn der frühere Arbeitnehmer die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen während des Karenzzeitraums in der Weise erbracht hat, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen - so gut wie sicher ist.2. Besteht zwischen den Beteiligten Streit über die Tragweite der Entscheidungsformel eines vollstreckbaren Urteils, weil sie den Umfang der geschuldeten Leistung nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, kann der Gläubiger erneut Klage gegen den Schuldner erheben.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.