FG Köln - Urteil vom 05.08.2020
3 K 3319/17
Normen:
EStG § 20 Abs. 9 S. 1; EStG § 32d Abs. 1; EStG § 2 Abs. 2;

Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten

FG Köln, Urteil vom 05.08.2020 - Aktenzeichen 3 K 3319/17

DRsp Nr. 2021/3207

Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 9 S. 1; EStG § 32d Abs. 1; EStG § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob das Verbot des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG in der ab 2009 geltenden Fassung materiell verfassungsmäßig ist.