BFH vom 13.05.1997
I B 4/97

Mehrere Baumaßnahmen als ein Wirtschaftsgut

BFH, vom 13.05.1997 - Aktenzeichen I B 4/97

DRsp Nr. 1998/9319

Mehrere Baumaßnahmen als ein Wirtschaftsgut

Die Frage, ob auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten als ein einziges oder als gesonderte Wirtschaftsgüter zu behandeln sind, beurteilt sich nach den bestehenden baulichen Verschachtelungen. Eine bauliche Verschachtelung setzt bauliche Verbindungen in einem Maße voraus, daß die Teile des Bauwerks nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können. Solche baulichen Verbindungen werden vor allem durch einheitliche tragende Bauelemente begründet.

Für die Praxis: