Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
Der am 16. Juni 1944 geborene Kläger war vom 19. April 1971 bis zum 31. Oktober 1993 bei der Beklagten als außertariflicher Angestellter zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 11.560,00 DM beschäftigt. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis belief sich sein monatliches Einkommen auf 11.335,17 DM.
Für die Altersversorgung des Klägers galt bis zum 31. Dezember 1990 das Altersversorgungs-Statut für Außertarif-Angestellte der K AG, Kassel, C GmbH, Köln, Ka mbH, Hamburg, Co GmbH, Handorf, Mgesellschaft mbH, Köln idF vom 5. April 1984 (im Folgenden K + S Statut), das ua. bestimmte:
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