FG München - Urteil vom 14.02.2007
10 K 4778/05
Normen:
EStG (2001) § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b § 4 Abs. 5 S. 2, 3 § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 820

Mehrgeschossiger Anbau im Stile eines Wintergartens an das Einfamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer oder als Betriebsstätte eines gewerblichen Kalenderverkaufs

FG München, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 10 K 4778/05

DRsp Nr. 2007/7807

Mehrgeschossiger Anbau im Stile eines Wintergartens an das Einfamilienhaus als "häusliches Arbeitszimmer" oder als Betriebsstätte eines gewerblichen Kalenderverkaufs

1. Ein im Stile eines Wintergartens durchgeführter, über ein Keller-, Erdgeschoss und eine Empore im Obergeschoss verfügender, überwiegend büromäßig ausgestatteter, von den privaten Wohnräumen nicht eindeutig getrennter, für den gewerblichen Verkauf von Kalendern an Firmenkunden genutzter Anbau an das Einfamilienhaus der hauptberuflich nichtselbstständig als Journalistin tätigen Steuerpflichtigen unterliegt der Abzugsbeschränkung für "häusliche Arbeitszimmer", wenn u.a. die Produktion und der Vertrieb der Kalender fast ausschließlich durch außerhäusig durchgeführte Fremdleistungen erbracht werden, der Anbau dementsprechend auch z.B. keine technischen Einrichtungen für größere Druck- und Bindearbeiten enthält, der Kalendervertrieb saisonbedingt in nur drei Monaten jährlich stattfindet, kein fremdes Personal beschäftigt wird, in dem Anbau auch kein nennenswerter Publikumsverkehr stattfindet und wenn somit nach dem Gesamteindruck die büromäßige Nutzung und nicht die betriebliche Nutzung zu Produktions- und Versandzwecken überwiegt.