Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 5; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 6; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2376
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
House of Lords (Vereinigtes Königreich), vom 15.12.2008
Mehrwertsteuer; Besteuerungsgrundlage bei Verkaufsförderungssystemen [Kundenbindungsprogramme]; Besteuerung der Zahlungen des Programmmanagers an die Lieferer der Treueprämien und des Händlers an den die Treueprämien liefernden Programmmanager; Commissioners for Her Majestys Revenue and Customs gegen Loyalty Management UK Ltd (C-53/09) und Baxi Group Ltd (C-55/09)
Mehrwertsteuer; Besteuerungsgrundlage bei Verkaufsförderungssystemen [Kundenbindungsprogramme]; Besteuerung der Zahlungen des Programmmanagers an die Lieferer der Treueprämien und des Händlers an den die Treueprämien liefernden Programmmanager; Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs gegen Loyalty Management UK Ltd (C-53/09) und Baxi Group Ltd (C-55/09)
Im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms wie des in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden sind die Art. 5, 6 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung sowie Art. 17 Abs. 2 in seiner sich aus Art. 28f Nr. 1 dieser Richtlinie ergebenden Fassung dahin auszulegen,
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