Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. November 2017 aufgehoben.
Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 10. Oktober 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Die Beigeladene ist seit dem 23. Oktober 2007 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahre 2016 nahm sie eine zunächst befristete Tätigkeit bei der K. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) als "Rechtsanwalt (Projektanwalt, Document Reviewer)" auf. In der "Präambel" des befristeten Arbeitsvertrages vom 8. Februar 2016 werden das Projekt und die Tätigkeit der Beigeladenen wie folgt beschrieben:
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