FG Hessen - Beschluss vom 31.05.2007
3 V 2917/05
Normen:
EStG § 15a Abs. 1 Satz 2 ; HGB § 171 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1505

Merkmale einer Einlageleistung im Sinne des § 15a Abs. 1 S. 2 EStG - Einlage; Erweiterter Verlustausgleich; Kommanditist; Negatives Kapitalkonto; Haftungsausgleichsvolumen

FG Hessen, Beschluss vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 3 V 2917/05

DRsp Nr. 2007/16445

Merkmale einer Einlageleistung im Sinne des § 15a Abs. 1 S. 2 EStG - Einlage; Erweiterter Verlustausgleich; Kommanditist; Negatives Kapitalkonto; Haftungsausgleichsvolumen

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob jede Einlage, die ein Kommanditist leistet, auf die Hafteinlage geleistet wird oder ob auch sog. freie Einlagen geleistet werden können mit der Maßgabe, dass das Haftungsausgleichsvolumen im Sinne des § 15a Abs. 1 EStG erhalten bleibt.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 1 Satz 2 ; HGB § 171 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, inwieweit der Verlust einer Kommanditgesellschaft (KG) bei den beteiligten Kommanditisten gemäß § 15a Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wegen des Vorhandenseins negativer Kapitalkonten vom sog. Verlustausgleich ausgeschlossen ist. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang wegen des Bestehens einer Außenhaftung im Sinne des § 171 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) für den einzelnen Kommanditisten das Verlustausgleichsvolumen gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG erweitert ist. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: