Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2018 - Az.:
Der Beitritt der Nebenintervenienten zu 1) und 2) wird zugelassen.
III.Die Kosten der Nebenintervention und des Zwischenstreits trägt die Klagepartei.
IV.Die Revision wird für die Klagepartei zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
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