Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das am 12.04.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 35.492,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 3.250,00 € seit dem 04.02.2019,
aus weiteren 3.250,00 € seit dem 06.04.2019,
aus weiteren 458,23 € seit dem 05.05.2019,
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