Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, erwarben im Jahre 1982 eine Eigentumswohnung (Wohnfläche ca. 53 qm) in X. Sie vermieteten sie an ihre dort studierende Tochter. Die Miete betrug nach dem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag 300 DM pro Monat (einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten). Sie wurde durch Verrechnung mit dem Barunterhalt entrichtet; der Kläger überwies seiner Tochter statt monatlich 600 DM nur 300 DM. Mit Genehmigung der Kläger nahm die Tochter eine weitere Person in die Wohnung auf; von dieser erhielt sie eine Monatsmiete von 150 DM. Nach dem Auszug der Tochter im Jahre 1990 vermieteten die Kläger die Wohnung weiterhin an Studenten.
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