1. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn eine klare Vereinbarung über das Tragen der Nebenkosten fehlt.2. Die Zahlung einer Mietvorauszahlung für mehrere Jahre, ohne daß dazu eine vertragliche Verpflichtung besteht, ist zwischen Fremden unüblich und führt deshalb ebenfalls zur Nichtanerkennung des Vertrags.
Tatbestand:
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