BFH - Beschluß vom 21.10.1999
IX B 76/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 319

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, Beschluß vom 21.10.1999 - Aktenzeichen IX B 76/99

DRsp Nr. 2000/595

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Ein Mietverhältnis zwischen den Eheleuten (als Wohnungseigentümer) und den Eltern der Ehefrau kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn bei der Vermietung nur der Ehemann als Vermieter aufgetreten ist, die Ehefrau aber bei Vertragsabschluss anwesend war und duldete, dass der die Hausangelegenheiten allein regelnde Ehemann die Verpflichtung einging.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung. Die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig (zu dieser Voraussetzung vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 I B 102/94, BFH/NV 1995, 870); sie ist vom BFH entschieden (BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196). Auf dieses Urteil hat das Finanzgericht (FG) auch Bezug genommen.