BFH vom 28.02.1997
IX R 27/95
Fundstellen:
BB 1997, 1462
DStR 1997, 1116
DStZ 1997, 722

Mietvertrag mit unterhaltsberechtigtem Kind

BFH, vom 28.02.1997 - Aktenzeichen IX R 27/95

DRsp Nr. 1997/8109

Mietvertrag mit unterhaltsberechtigtem Kind

Vermietet der Steuerpflichtige eine Wohnung an seine volljährige Tochter und an deren Ehemann, so ist das Mietverhältnis nicht deshalb als rechtsmißbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977 zu beurteilen, weil die Tochter unterhaltsberechtigt ist.

Für die Praxis:

1. Im Streitfall ergab sich die Unterhaltspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber seiner Tochter aus deren Studium. Auch der Ehemann studierte noch. Der Steuerpflichtige zahlte an die Tochter, die auch noch Sozialleistungen erhielt, DM 700 monatlich. Die Wohnung war für DM 750 monatlich vermietet.

2. Der BFH lehnte eine mißbräuchliche Gestaltung schon deshalb ab, weil der Steuerpflichtige den Mietvertrag nicht nur mit seiner unterhaltsberechtigten Tochter, sondern auch mit deren Partner, der vom Steuerpflichtigen keine Geldbeträge erhielt, abgeschlossen hat. Damit sei das Mietverhältnis insgesamt nicht rechtsmißbräuchlich, weil insoweit das Vertragsverhältnis zu der Tochter und deren Partner nicht trennbar sei.