FG München vom 13.08.1997
1 K 3563/94
Fundstellen:
EFG 1998, 305

Mietvertrag über 20 Jahre zwischen nahen Angehörigen

FG München, vom 13.08.1997 - Aktenzeichen 1 K 3563/94

DRsp Nr. 2001/3001

Mietvertrag über 20 Jahre zwischen nahen Angehörigen

1. Hat eine Tochter von ihren Eltern ein Zweifamilienhaus erworben und ist in einem anschließend abgeschlossenen Mietvertrag zwischen Tochter und Eltern das Kündigungsrecht der Tochter auf 20 Jahre ausgeschlossen worden, ist das Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen. 2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag ist hingegen steuerlich anzuerkennen, wenn der Kaufpreis nicht gezahlt, sondern zunächst auf Jahre hinaus verzinslich gestundet und kurze Zeit später sogar durch Schenkung erheblich reduziert wird.

Gründe:

I.

Streitig ist, ob Schuldzinsen und Abschreibungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug gebracht werden können.