BFH - Urteil vom 27.07.2004
IX R 73/01
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 192
Steuertelex 2005, 181
Vorinstanzen:
FG München, vom 24.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 4935/98

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 27.07.2004 - Aktenzeichen IX R 73/01

DRsp Nr. 2004/19205

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

1. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen - zu denen auch Geschwister und Verschwägerte gehören - sind in der Regel der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich). Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten.2. Ein verbilligtes Vermieten hat im Rahmen des Fremdvergleichs keine eigenständige Bedeutung, sondern führt lediglich zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht.3. Unterstützungszahlungen des Vermieters an einen Angehörigen des Mieters sind ebenfalls nicht unter dem Blickwinkel des Fremdvergleichs, sondern im Rahmen der Überprüfung eines Scheingeschäfts zu würdigen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Gründe: