FG Hessen - Urteil vom 10.01.2008
3 K 3229/06
Normen:
BewG § 146 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 81 ;
Fundstellen:
ZMR 2008, 983

Mietwert; Sachverständigengutachten; Ermittlung; Niedrigerer Grundbesitzwert; Beweismittel; Beweiswürdigung - Ermittlung des Mietwertes durch Sachverständigengutachten

FG Hessen, Urteil vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 3 K 3229/06

DRsp Nr. 2008/10105

Mietwert; Sachverständigengutachten; Ermittlung; Niedrigerer Grundbesitzwert; Beweismittel; Beweiswürdigung - Ermittlung des Mietwertes durch Sachverständigengutachten

1. Bei der Ermittlung des Mietwertes handelt es sich um einen Erfahrungssatz, der als beweisbedürftige Tatsache gilt und zu dessen Ermittlung das Gericht auf ein geeignetes Sachverständigengutachten zurückgreifen kann. 2. Macht der Steuerpflichtige geltend, dass der Grundbesitzwert für ein bebautes Grundstück abweichend von den Regeln des § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nach der Ausnahmenorm des § 146 Abs. 7 BewG festzustellen sei, obliegt dem Steuerpflichtigen die Nachweispflicht für das Vorliegen eines niedrigeren Grundstückswertes. 3. Legt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall ein Sachverständigengutachten vor, so handelte es sich um substantiiertes urkundlich belegtes Parteivorbringen, das gemäß § 96 Abs. 1 FGO der freien Beweiswürdigung durch das Gericht unterliegt.

Normenkette:

BewG § 146 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ; FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 81 ;

Tatbestand: