Mietwohngebäude: Welche neuen Wahlmöglichkeiten Ihren Mandanten für die Abschreibung offenstehen

Bei den Abschreibungen für Mietwohngrundstücke hat sich in letzter Zeit viel getan. Zuletzt wurden durch das Wachstumschancengesetz die degressive Abschreibung für Wohngebäude sowie die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau neu geregelt. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten im Bereich der Abschreibung bei vermieteten Objekten jetzt bestehen und wie sie sich kombinieren lassen.

Neue Möglichkeiten aufgrund geänderter Abschreibungsregelungen

Aufgrund der neueingeführten degressiven Gebäude-AfA für Mietwohnneubauten gem. § 7 Abs. 5a EStG sowie der Änderungen im Bereich der Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG können Mandanten zwischen folgenden Methoden wählen:

  • lineare Gebäude-AfA - § 7 Abs. 4 EStG
  • lineare Gebäude-AfA kombiniert mit Sonder-AfA nach § 7b EStG
  • degressive Gebäude-AfA - § 7 Abs. 5a EStG
  • degressive Gebäude-AfA kombiniert mit Sonder-AfA nach § 7b EStG

Grundsatz: Lineare Gebäude-AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG

Bei einem Investment in Wohngebäude richtet sich die Abschreibung bisher grundsätzlich nach § 7 Abs. 4 EStG. Das gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privat- oder Betriebsvermögen befindet.

Lineare AfA für Gebäude nach § 7 Abs. 4 EStG

§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Gebäude(teile), die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen

Gebäude[teile], die

  • zum Privatvermögen gehören