I. Streitpunkt ist, inwiefern Mietzahlungen auf Grund eines mit dem Sohn des Alleingesellschafters der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) abgeschlossenen Gewerberaummietvertrages als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu werten sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|