1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam vom 19.03.2021 (Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit Klageschrift vom 09.03.2020 begehrte die Klägerin von der Beklagten vor dem Landgericht Potsdam (Az.
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