FG Hamburg - Urteil vom 20.06.2008
4 K 63/07
Normen:
AO § 355 ; AO § 356 ; MilchabgabenVO § 39 ; MilchabgabenVO § 40 ;

Milchabgabe: Anfechtung der Abgabeanmeldung durch den Milcherzeuger

FG Hamburg, Urteil vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 4 K 63/07

DRsp Nr. 2008/17739

Milchabgabe: Anfechtung der Abgabeanmeldung durch den Milcherzeuger

Wird durch einen Milcherzeuger gegen die Abgabeanmeldung der Einspruch erst nach Ablauf eines Monats seit ihrer Abgabe durch den Milchabnehmer bei der Zollverwaltung Einspruch, so ist der Einspruch nicht ohne weiteres wegen Überschreitung der Einspruchsfrist unzulässig.

Normenkette:

AO § 355 ; AO § 356 ; MilchabgabenVO § 39 ; MilchabgabenVO § 40 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Milcherzeuger. Er wendet sich gegen eine Abgabeanmeldung seines Milchabnehmer, der Fa. A GmbH (im Folgenden: Abnehmer).