Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Inhaber eines milchwirtschaftlichen Betriebs. Im Streitjahr ermittelte er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Wirtschaftsjahr war der Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.
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