FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.06.2013
14 K 14140/10
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 5; EStG § 8 Abs. 3; EStG § 3c Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 394

Minderung der Entfernungspauschale um den vollen Sachbezugswert einer vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 14 K 14140/10

DRsp Nr. 2013/19897

Minderung der Entfernungspauschale um den vollen Sachbezugswert einer vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte

1. Nutzt ein Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale um den (vollen) Sachbezugswert einer ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte zu kürzen. Eine nur anteilige Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage zu den Kalendertagen kommt nicht in Betracht. 2. Nicht nur eine bloße Kürzung der Anrechnung, sondern deren vollständiger Entfall mit der Folge des Ansatzes einer ungeschmälerten Entfernungspauschale ergäbe sich nur dann, wenn der Arbeitnehmer von seiner Freifahrtberechtigung (überhaupt) keinen Gebrauch gemacht, insbesondere die Fahrten mit dem eigenen PKW unternommen hätte.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 5; EStG § 8 Abs. 3; EStG § 3c Abs. 1;

Tatbestand: