FG Hessen - Urteil vom 11.04.2012
12 K 1189/09
Normen:
EStG § 4 Absatz ein S. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;

Minderung des Grundstücksteilwertes bei Belastung durch eine Grundschuld

FG Hessen, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen 12 K 1189/09

DRsp Nr. 2014/3412

Minderung des Grundstücksteilwertes bei Belastung durch eine Grundschuld

Die auf einem Grundstück zu Gunsten einer Bank bestehenden Grundschulden sind wertmindernd bei der Ermittlung des Teilwertes als Entnahmewert zu berücksichtigen, wenn mit der Inanspruchnahme aus der Grundschuld zu rechnen ist. Die Weiterleitung von Mieten an die Kredit gebende Bank steht der Zurechnung der Einkünfte beim zivilrechtlichen Eigentümer als Vermieter nicht entgegen, auch wenn die Zwangsvollstreckung wegen Einstellung der Kreditzahlungen droht.

Normenkette:

EStG § 4 Absatz ein S. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Änderung der Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004.