BFH - Urteil vom 14.07.2009
IX R 7/08
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflegeVG Art. 52 Abs. 1; SGB XI § 9; SGB XI § 82 Abs. 3; HGB § 255 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 16.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2278/03 1614

Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

BFH, Urteil vom 14.07.2009 - Aktenzeichen IX R 7/08

DRsp Nr. 2009/24352

Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

Baukostenzuschüsse aufgrund von Art. 52 PflegeVG mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflegeVG Art. 52 Abs. 1; SGB XI § 9; SGB XI § 82 Abs. 3; HGB § 255 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck es ist, ein mit einem Altenpflegeheim bebautes Grundstück zu übernehmen, zu verwalten und --im Rahmen einer Betriebs-GmbH-- Altenpflegeeinrichtungen zu betreiben. Dementsprechend verpflichtete sich die Klägerin aufgrund eines mit der Stadt X abgeschlossenen und bis zum Jahr 2052 laufenden Erbbaurechtsvertrags über das Grundstück zugleich zum Betreiben des Altenpflegeheims. Sie vermietete das Altenpflegeheim zu dessen Betrieb an eine Gesellschaft für Altenpflege GmbH (GmbH). In den Jahren 1993 bis 1997 führte die Klägerin umfangreiche Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch. Mit dem Altenpflegeheim entstanden im Jahr 1996 neue Wohnungen im Gebäudekomplex "Betreutes Wohnen".