FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 21.01.2004
14 K 160/03
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 § 65 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 913

Mindestanforderungen an eine Klage

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2004 - Aktenzeichen 14 K 160/03 - Aktenzeichen 14 K 177/03 - Aktenzeichen 14 K 200/03

DRsp Nr. 2006/1080

Mindestanforderungen an eine Klage

Ein Schreiben, welches sich ausschließlich in Beleidigungen des Prozessgegners, des Gerichts oder eines Dritten erschöpft, also ein sachliches Begehren nicht enthält, ist als Nichtklage nicht zu beachten.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 § 65 Abs. 1 S. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Schreiben vom 08. September 2003, 01. und 10. Oktober 2003, sowie die nachfolgenden Schriftsätze vom 18. Dezember 2003 und 09. Januar 2004 nebst beigefügter Anlagen enthalten ausschließlich Ausführungen mit dem Inhalt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere, der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes seit dem 18. Juli 1990 erloschen sei und daher alle von der Regierung und den Behörden der BRD getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte rechtswidrig seien. Die Bundesregierung sei völkerrechtlich eine Diktatur. Alle Beamten und Vertreter der BRD begingen Landesverrat bzw. Hochverrat. Das Finanzamt sei nicht berechtigt, als völkerrechtlich illegale Institution der sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" von dem Kläger Steuern abzuverlangen.