I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist niederländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in den Niederlanden. Sie erzielte dort im Streitjahr 1998 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 75 676 hfl. In der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) war sie an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt und erklärte Einkünfte aus dieser Beteiligung in Höhe von 33 257 DM.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkommensteuer 1998 unter Berücksichtigung des Mindeststeuersatzes von 25 v.H. des Einkommens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fest. Über den dagegen gerichteten Einspruch ist noch nicht entschieden.
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