BFH - Urteil vom 30.03.2011
I R 63/10
Normen:
DBA-USA Art. 14 Abs. 1; DBA-USA Art. 24 Abs. 1; DBA-USA Art. 24 Abs. 2; EStG 2002 § 49 Abs. 1 Nr. 3; EStG 2002 § 50 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 06.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 6429/06

Mindeststeuersatz für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eines in den USA ansässigen beschränkt Steuerpflichtigen

BFH, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen I R 63/10

DRsp Nr. 2011/10756

Mindeststeuersatz für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eines in den USA ansässigen beschränkt Steuerpflichtigen

Ein in den USA ansässiger und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtiger amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, darf mit diesen Einkünften dem in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 bestimmten Mindeststeuersatz unterworfen werden.

Normenkette:

DBA-USA Art. 14 Abs. 1; DBA-USA Art. 24 Abs. 1; DBA-USA Art. 24 Abs. 2; EStG 2002 § 49 Abs. 1 Nr. 3; EStG 2002 § 50 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, welchem Steuersatz das im Streitjahr (2004) bezogene Einkommen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) unterliegt.

Der Kläger ist Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und selbständig tätiger Rechtsanwalt. Er ist Partner einer Anwaltssozietät, die im Streitjahr eine Niederlassung in Deutschland unterhielt. Einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte der Kläger im Streitjahr nicht. Sein bei der deutschen Besteuerung zu berücksichtigendes Einkommen belief sich auf 1.424 €.