1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 20.10.2022 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Zossen zurückverwiesen.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird im Beschwerdeverfahren abgesehen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.604 € festgesetzt.
I.
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