I.
Streitig ist im noch beim Antragsgegner (Finanzamt = FA) anhängigen Einspruchsverfahren, ob der dem Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG zugrunde zulegende Bodenrichtwert wegen einer unter der zulässigen Bebauungsdichte liegenden Bebauung zu ermäßigen ist.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE) zum AdV-Begehren des Antragsteller, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller (ASt) beantragt,
die Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides vom 27.08.1999 wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Das Finanzamt (FA) beantragt
die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist nicht begründet.
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