Streitig ist, ob die Verwaltungsbehörde den Antrag der Klägerin auf Vergütung von Mineralölsteuer für in ihrer Druckerei beim Betrieb einer Rollenoffsetdruckmaschine verwendetes Erdgas zu Recht abgelehnt hat.
Mit dem am 30. Dezember 1996 per Fax an die Verwaltungsbehörde übermittelten Schreiben von diesem Tage beantragte die Klägerin - sinngemäß - die Erteilung der Erlaubnis zum Bezug und zur Verwendung von steuerbegünstigtem Mineralöl, hier Erdgas, gemäß §
Den mit der Verwendung des Erdgases verfolgten Zweck beschreibt die Klägerin in diesem Schriftsatz wie folgt (Verwaltungsakten Blatt 2):
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