Die Klägerin (Klin) begehrt die Vergütung von Mineralölsteuer, weil sie mit Kaufpreisforderungen gegen den Warenempfänger, (KG), für von ihr gelieferte Mineralölprodukte wegen deren Zahlungsunfähigkeit ausgefallen ist.
Persönlich haftender Gesellschafter der KG war der Kaufmann L.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|