Mineralölsteuervergütung; Stromerzeuger; Stromsteuerbefreiung; - Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Befreiung von kleinen Stromerzeugern von der Mineralölsteuer nach dem Europarecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2008 - Aktenzeichen 4 K 1819/06 VM
DRsp Nr. 2008/23561
Mineralölsteuervergütung; Stromerzeuger; Stromsteuerbefreiung; - Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Befreiung von kleinen Stromerzeugern von der Mineralölsteuer nach dem Europarecht
1. Ein Anspruch auf Mineralölsteuervergütung gem. Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der RL 2003/96 wird bei kleinen Stromerzeugern (Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu zwei Megawatt) durch die gleichzeitig gewährte Stromsteuerbefreiung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG ausgeschlossen. Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2 der RL 2003/96/EG.2. In Anbetracht dieser Rechtslage bedurfte es im Kalenderjahr 2004 keines besonderen Umsetzungsaktes des deutschen Gesetzgebers.3. Unerheblich ist hierbei, in welchem Unfang sich die Steuerbefreiung für den Strom und die - erst durch das EnergieStG 2006 deutlich abgesenkte - Steuerbelastung für die zu seiner Erzeugung verwendeten Energieerzeugnisse auswirken.