Die Beteiligten streiten über vergütete Mineralölsteuer für den Einsatz von Erdgas in einem als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) betriebenen Heizkraftwerk, die der Beklagte von Klägerin zurückforderte, weil das Erdgas seiner Meinung nach außerhalb der begünstigten KWK-Anlage genutzt wurde.
Technisch handelte es sich um folgende Anlage:
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