FG Düsseldorf - Urteil vom 05.03.2008
4 K 4486/06 VM
Normen:
MinöStG § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ; MinöStG § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ; MinöStG § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3.1 ; MinöStG § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4.1 ; AO § 155 Abs. 4 ; AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; MinöStV § 47 ;

Mineralölsteuervergütung; Vertrauensschutz - Vergütete Mineralölsteuer für den Einsatz von Erdgas in einem als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) betriebenen Heizkraftwerk

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 4 K 4486/06 VM

DRsp Nr. 2008/11699

Mineralölsteuervergütung; Vertrauensschutz - Vergütete Mineralölsteuer für den Einsatz von Erdgas in einem als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) betriebenen Heizkraftwerk

1. Die Mineralölsteuervergütung für zum Einsatz in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vorgesehenes Erdgas kann zurückgefordert werden, soweit das Erdgas zum Betrieb von nur der Wärmeerzeugung dienenden Heizkesseln verwendet worden ist. 2. Äußerungen eines nicht für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Außenprüfers eines anderen Hauptzollamts reichen für eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung nach Treu und Glauben nicht aus.

Normenkette:

MinöStG § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ; MinöStG § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ; MinöStG § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3.1 ; MinöStG § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4.1 ; AO § 155 Abs. 4 ; AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; MinöStV § 47 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über vergütete Mineralölsteuer für den Einsatz von Erdgas in einem als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) betriebenen Heizkraftwerk, die der Beklagte von Klägerin zurückforderte, weil das Erdgas seiner Meinung nach außerhalb der begünstigten KWK-Anlage genutzt wurde.

Technisch handelte es sich um folgende Anlage: