FG Hamburg - Urteil vom 15.03.2005
IV 104/03
Normen:
MinöStG § 25 Abs. 1 Ziff. 5 lit. a ;

Mineralölsteuervergütungsanspruch für landwirtschaftliche Betriebe, wenn mehrere Betriebe gemeinschaftlich eine Heizanlage in der Rechtsform einer GbR betreiben

FG Hamburg, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen IV 104/03

DRsp Nr. 2005/8357

Mineralölsteuervergütungsanspruch für landwirtschaftliche Betriebe, wenn mehrere Betriebe gemeinschaftlich eine Heizanlage in der Rechtsform einer GbR betreiben

1. Der Mineralölsteuervergütungsanspruch des § 25 Abs. 1 Ziff. 5 lit. a MinöStG steht Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu, wenn sie das Mineralöl verwenden. 2. Der Umstand, dass mehrere landwirtschaftliche Betriebe gemeinschaftlich eine Heizanlage betreiben, steht dem Vergütungsanspruch für sich genommen nicht entgegen, auch, wenn sich die Betriebe zu einer GbR mit dem Zweck des Betriebs der gemeinsamen Heizanlage zusammengeschlossen haben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die GbR lediglich aus Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft besteht und lediglich diese Unternehmen auch von der gewonnenen Wärme partizipieren und insoweit tatsächlich eine Personenidentität zwischen den Verwendern des Erdgases und der Nutzern der gewonnenen Wärme vorliegt.

Normenkette:

MinöStG § 25 Abs. 1 Ziff. 5 lit. a ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt eine Mineralölsteuervergütung.