BFH - Beschluss vom 05.03.2007
VII B 189/06
Normen:
MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1353
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 31.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 7060/03

MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

BFH, Beschluss vom 05.03.2007 - Aktenzeichen VII B 189/06

DRsp Nr. 2007/9214

MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

1. Zu den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 MinÖStV.2. Die in § 53 Abs. 1 MinÖStV genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Mangels Vergütungsfähigkeit entfällt der gesamte Anspruch, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist.3. Räumt der Mineralöllieferant seinem Abnehmer ein Zahlungsziel von über sechs Wochen ein, und betreibt er erst nach Ablauf dieser Frist das außergerichtliche Mahnverfahren, hat er dennoch sicherzustellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung rechtzeitig, d. h. ca. zwei Monate nach der Belieferung erfolgen kann.4. Räumt der Lieferant dem Abnehmer ein Zahlungsziel von 45 Tagen ein, geht er bewusst das Risiko einer verspäteten gerichtlichen Verfolgung des Kaufpreisanspruches ein mit der Folge, dass eine Mahnung nicht mehr als rechtzeitig i. S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV angesehen werden kann.

Normenkette:

MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: