I.
Streitig ist, ob ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 470.446 DM mit dem ermäßigten Steuersatz (§ 34 Einkommensteuergesetz - EStG -) zu versteuern ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|