FG München - Urteil vom 20.10.2020
12 K 3102/17
Normen:
AO § 42 Abs. 2; EStG § 32d Abs. 2 Nr.;

Missbräuchlichkeit einer rechtlichen Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping; Minderung der Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen zur Herabsetzung der Einkommensteuer

FG München, Urteil vom 20.10.2020 - Aktenzeichen 12 K 3102/17

DRsp Nr. 2020/18398

Missbräuchlichkeit einer rechtlichen Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping; Minderung der Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen zur Herabsetzung der Einkommensteuer

Stichwörter: Missbräuchlichkeit einer rechtlichen Gestaltung im Zusammenhang mit Bondstripping.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 42 Abs. 2; EStG § 32d Abs. 2 Nr.;

Gründe

I.

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2014 beim Finanzamt [... N-Stadt] zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen, die Klägerin aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.