Streitig ist, ob Finanzierungsvermittlungsgebühren als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Einschiffsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft. Geschäftsführung und Vertretung obliegen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Verwaltung MS 'A' GmbH mit Sitz in Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich des Gesellschaftsvertrages vom ...2003 der Betrieb des Containerschiffes MS 'A' im internationalen Seeverkehr. Danach sollte die Klägerin dem Nutzer ein voll ausgerüstetes und fahrbereites Schiff zur Verfügung stellen.
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