Auf die Revision der Klägerin wird der die Berufung zurückweisende Beschluss des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. August 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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