FG Niedersachsen - Urteil vom 22.04.1999
X 135-137/94
Normen:
AO § 42 ;

Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, § 42 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.1999 - Aktenzeichen X 135-137/94

DRsp Nr. 2000/5096

Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, § 42 AO

1. Die entgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine neu gegründete GmbH zwecks Verrechnung von künftig auszuschüttenden Beteiligungserträgen mit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung ist nur dann nicht rechtsmissbräuchlich iSv. § 42 AO, wenn die Anteilsübertragung auf Dauer angelegt ist. 2. Hat die GmbH im Zeitpunkt der Veräußerung ihre geschäftliche Tätigkeit bereits eingestellt, dann liegt im Verkauf der GmbH-Anteile zwecks Vermeidung der Besteuerung des Liquidationserlöses ein Rechtsmissbrauch.

Normenkette:

AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Gewinnfeststellung 1983 für die ( ), ob die Kläger ihre Kommanditanteile steuerlich wirksam auf eine von ihnen und ihren Ehefrauen beherrschte Kapitalgesellschaft übertragen und nach Zufluß von Gewinn an die GmbH diese GmbH-Anteile verkaufen konnten oder ob die Kläger wegen Verstoßes gegen das Verbot rechtsmißbräuchlicher Rechtsgestaltung (§ 42 Abgabenordnung) steuerlich weiterhin als Mitunternehmer zu behandeln sind.