FG München - Urteil vom 19.07.2007
5 K 87/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ; BGB § 1008 ; BGB § 1011 ; BGB § 2032 ;

Miteigentum mit Benutzungsregelung und Auschluss der Teilungsversteigerungsmöglichkeit unter Eintragung ins Grundbuch

FG München, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 5 K 87/06

DRsp Nr. 2007/15002

Miteigentum mit Benutzungsregelung und Auschluss der Teilungsversteigerungsmöglichkeit unter Eintragung ins Grundbuch

Der Kläger hat den Kaufpreis für den - mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht an bestimmten Grundstücksteilen und Gebäuden verbundenen - Miteigentumsanteil an dem Grundstück aufgewendet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Damit sind die Finanzierungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ; BGB § 1008 ; BGB § 1011 ; BGB § 2032 ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger wird beim Beklagten zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Mit notariellem Vertrag vom 29.08.1996 - Erbauseinandersetzung, Kaufvertrag und Nutzungsvereinbarung der künftigen Miteigentümer - wurde zwischen D., A. (der Ehefrau des Klägers) und dem Kläger - Folgendes vereinbart:

- D. und A. setzten sich als Erben der am 09.01.1996 verstorbenen H. dahingehend auseinander, das Grundstück in Grünwald, Robert-Koch-Str. 45 - 47, zu je hälftigem Bruchteils-Miteigentum zu erhalten.