Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 4 vom 30.01.2019
ZIP 2019, 1244
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 27.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 304/17
ArbG Nürnberg, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 6967/14
Mittelbare Benachteiligung durch Verbot des Tragens auffälliger religiöser oder politischer Zeichen am ArbeitsplatzReichweite der unternehmerischen Politik der Neutralität beim Verbot des Tragens auffälliger oder politischer Zeichen am ArbeitsplatzAbwägung zwischen unternehmerischer Freiheit und Freiheit der ReligionsausübungArbeitgeberseitiges Bekundungsverbot und arbeitnehmerseitige Glaubens- und Bekenntnisfreiheit im Licht des UnionsrechtsEinbeziehung nationaler Grundrechte in den grundsätzlichen Anwendungsvorrang des primären Unionsrechts
BAG, EuGH-Vorlage vom 30.01.2019 - Aktenzeichen 10 AZR 299/18 (A)
DRsp Nr. 2019/1585
Mittelbare Benachteiligung durch Verbot des Tragens auffälliger religiöser oder politischer Zeichen am ArbeitsplatzReichweite der unternehmerischen Politik der Neutralität beim Verbot des Tragens auffälliger oder politischer Zeichen am ArbeitsplatzAbwägung zwischen unternehmerischer Freiheit und Freiheit der ReligionsausübungArbeitgeberseitiges Bekundungsverbot und arbeitnehmerseitige Glaubens- und Bekenntnisfreiheit im Licht des UnionsrechtsEinbeziehung nationaler Grundrechte in den grundsätzlichen Anwendungsvorrang des primären Unionsrechts
Ob das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz zu tragen, wirksam ist, hängt von der Auslegung von Unionsrecht ab. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts richtet im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267AEUV vier Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union.Sie betreffen das Verständnis der Richtlinie 2000/78/EG sowie der Religionsfreiheit nach Art. 10 GRC und der unternehmerischen Freiheit nach Art. 16 GRC, auch im Verhältnis zu nationalem Verfassungsrecht.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.