BFH - Beschluss vom 12.02.2004
VIII B 287/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 951
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 06.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4715/00

Mittelbare Beteiligung an einer PersG - Darlehensverbindlichkeit

BFH, Beschluss vom 12.02.2004 - Aktenzeichen VIII B 287/02

DRsp Nr. 2004/5957

Mittelbare Beteiligung an einer PersG - Darlehensverbindlichkeit

Die Frage, ob eine Darlehensverbindlichkeit i.S. der BFH-Rspr. "unmittelbar" der Beteiligung an einer PersG dient, wenn sie zum Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an dieser aufgenommen wurde und der Erwerb der unmittelbaren Beteiligung entspr. dem Ziel des Geschäfts kurz darauf nachfolgt, ist höchstrichterlich bereits geklärt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht schlüssig dargelegt.