I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, wie geschenkter Grundbesitz (Flur-Nr. 867/5) zu bewerten ist (bebaut oder erst im Zustand der Bebauung) bzw. ob die Schenkung noch vor dem 1.1.1996 erfolgte und demnach mit dem alten Einheitswert im Wege der Wertfortschreibung zu bewerten ist oder eine spätere mit dem neuen Bedarfswert zu bewertende mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt, weil die Fertigstellung der auf dem Grundstück errichteten Bauten erst im Jahre 1996 erfolgte, die der Schenker größtenteils finanziert hatte.
Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt
- die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Schenkungsteuerbescheide vom 31.8.1999, sofern sie den Erwerb seiner Tochter R... betreffen - Vorschenkung (8.882 DM, ...)
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