FG Hamburg - Urteil vom 25.04.2003
III R 14/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Mittelbare Tätigkeitsvergütung an Mitunternehmer

FG Hamburg, Urteil vom 25.04.2003 - Aktenzeichen III R 14/01

DRsp Nr. 2003/15190

Mittelbare Tätigkeitsvergütung an Mitunternehmer

Zu den Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören auch Vergütungen an einen Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der gleichzeitig u.a. als Geschäftsführer der ausgegliederten Vertriebsgesellschaft und 100%igen Tochter tätig wird, der das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen zur Verfügung gestellt worden ist und der die gesamte Betriebsführung sowie das gesamte Personal übertragen wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer, der die unternehmerischen Entscheidungen der Mitunternehmerschaft bestimmt, aufgrund vertraglicher Gestaltung die Zahlungen von der Vertriebsgesellschaft erhält und diese von der Personengesellschaft erstattet werden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Für die Praxis: