FG Hamburg - Urteil vom 12.06.2008
5 K 81/06
Normen:
DBA-Tschechien Art. 4 Abs. 2 a ; DBA-Tschechien Art. 7 ; DBA-Tschechien Art. 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1558

Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 a DBA-Tschechien

FG Hamburg, Urteil vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 5 K 81/06

DRsp Nr. 2008/16282

Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 a DBA-Tschechien

Bei der Beurteilung des Orts der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die familiäre Anbindung, die berufliche, politische und kulturelle Tätigkeit, der Ort der Geschäftstätigkeit und der Ort, von wo aus das Vermögen verwaltet wird, zu berücksichtigen.

Normenkette:

DBA-Tschechien Art. 4 Abs. 2 a ; DBA-Tschechien Art. 7 ; DBA-Tschechien Art. 5 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger wegen Versäumens der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist und ob von dem Kläger erzielte Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen.

Der 19.. geborene Kläger deutscher und slowakischer Nationalität bewohnte im Streitjahr eine Wohnung (circa 60 qm) im X-Weg, Hamburg, dem langjährigen Familienwohnsitz; in diesem Haus lebte im Streitjahr auch sein Sohn A. Seine beiden anderen Kinder wohnten in Hamburg und in Süddeutschland. Von seiner Ehefrau war der Kläger seit 1990 geschieden.